AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeden Vertrages, den Sie mit uns abschließen.
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen sind ausschließlich für die Verwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt.
II. Leistungsumfang
Diese Bedingungen gelten für die Durchführung von Fahrradinspektionen durch den Einzelunternehmer TBcycle, Tomio Bonn. Bei einer Inspektion handelt es sich um eine Durchsicht, die der Instandhaltung des Fahrrads dient. Die Durchsicht umfasst ausnahmslos Maßnahmen zur Überprüfung des Ist-Zustands, um eventuelle Mängel und deren Ursache zu erkennen.
III. Haftung für Sachmängel
1. Eine Haftung für Sachmängel besteht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Werkvertrag. TBcycle, Tomio Bonn einschließlich Mitarbeiter, übernimmt mit der Durchführung der Inspektion keine Gewähr für die Ordnungsgemäßheit und Funktionsfähigkeit des überprüften Fahrrads.
2. Ansprüche gegen TBcycle, Tomio Bonn wegen eines Sachmangels verjähren in einem Jahr ab der Abnahme. Erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber in Kenntnis des Sachmangels, stehen ihm die Mängelrechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
3. Die verkürzte Verjährungsfrist nach Nummer 2, Satz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch TBcycle, Tomio Bonn beruhen.
4. TBcycle, Tomio Bonn schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungs-gesetz berührt sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Auf die vorgenannte Haftungsbeschränkung kann TBcycle, Tomio Bonn sich nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
IV. Haftung für sonstige Schäden
1. Für Schadensersatzansprüche gegen TBcycle, Tomio Bonn gilt die Regelung in Abschnitt III. „Haftung für Sachmängel“ Nummer 4 entsprechend. Die dort aufgeführte Haftungsbe-schränkung findet insbesondere auch Anwendung auf Schadensersatzansprüche wegen eines Diebstahls oder einer Beschädigung von Fahrrädern in Zusammenhang mit der Durchführung der beauftragten Inspektion. Für die Beaufsichtigung ungesicherter Fahrräder vor, während und nach den Inspektionen ist der Auftraggeber verantwortlich.
2. Die Haftung für den Verlust von losen Gegenständen an einem Fahrrad, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
V. Nutzungsrechte
TBcycle behält sich vor, Namen der Vertragspartner zu Werbezwecken erwähnen zu können.
Veranstaltungen dürfen fotografisch, auch auf dem Betriebsgelände erfasst und ebenfalls für Werbezwecke verwendet werden. Persönliche Fotorechte bleiben davon selbstverständlich unberührt.